X. Das Schloss in Eysölden.
Seine ersten Erbauer sind so wenig bekannt, als das Jahr seiner
Entstehung. Man nimmt allgemein an, dass die Herren von Stein
zu Hilpoltstein, welche vordem die Herrschaft über Stauf und
Umgegend besaßen, einem Adeligen aus ihrer Verwandtschaft
den Grund und Boden mit der Erlaubnis, ein Schloss darauf zu
bauen, zu Lehen gegeben haben. Das Schloss erhielt den Namen
„Sölde“ oder „eine Sölde“; denn Sölde bedeutet ursprünglich ein
Haus, eine Wohnung oder das Schloss eines Vasallen, in welchem
der Landesherr auf seinen Reisen und Jagden samt seinem
Gefolge unentgeltlich beherbergt werden musste. Wie unter den
Villis (Landgütern) die Curiae (landesherrliche Schlösser), so
waren unter diesen Curiis die Seldae begriffen und bildeten
Bestandteile derselben. Daher liest man curiam nostram in
villa; und curiam una cum seldis, curiae adjacentibus.
Dass sich die bekanntesten ältesten Besitzer nach ihrem Schloss
und Gut dahier benannten und dass dieselben Pröbste derer von
Stein gewesen sind, beweisen nachfolgende 3 Urkunden:
1. 1147 kommt ein Herrmann von Hisselden;
2. 1275 ein Probst Ulrich zu Isolden und
3. 1266 ein Berthold, genannt Isolt, als Probst Heinrichs von
Stein vor.
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Diese hier erbaute Sölde mag die Veranlassung zur
Bevölkerung und Erbauung des Ortes gewesen sein und
letzterem auch den Namen Eysölden gegeben haben. Nach dem
Aussterben der Herren von Eysölden kam das Schloss an die
F a m i l i e v o n S c h m o l l . Heinrich von Schmoll kommt
schon 1279 urkundlich vor. Unter seinem Nachfolger wurde
das Schloss ausgebaut, befestigt und an den 4 Ecken mit runden
Türmen und vielen Schießscharten versehen; auch übten sie die
vogteiliche Gerichtsbarkeit über ihre hiesigen Untertanen aus.
Nach einer alten Nachricht von 1338 sollen mehrere Glieder dieses
Geschlechtes hierorts gestorben und begraben sein. Das Schlossgut
war zur hiesigen Pfarrei zinsbar, und nach einem alten Saalbüchlein
im Archive zu Nürnberg lieferten Stephan und Otto von Schmoll
jährlich 8 Metzen Korn und 4 Metzen Haber zur Pfarrei. 1412,
Mittwoch vor Pfingsten, erhielt Hanns von Schmoll, zu Eysölden
gesessen, vom Burggrafen Friedrich von Nürnberg zu Cadolzburg
die Erlaubnis, dass er in Eysölden, welches zum Bistum Eichstätt
gehörte, für die Pfarrkirche daselbst eine ewige Frühmesse stifte,
und solche mit Äckern, Wiesen und andern Einkünften dotiere.
Wilhelm von Schmoll, von 1470 – 72 Vogt in Stauf, war der
Letzte seines Geschlechts, und das Fräulein (Charlotte) von Schmoll,
welches 1509 dahier starb und durch die Stiftung eines 54 Tagwerk
großen Waldes bei der hiesigen Gemeinde ein ewiges Andenken
erworben hat, scheint eine Tochter desselben gewesen zu sein.
Die Familie von Schmoll führte einen senkrecht geteilten,
halb roten, halb weißen Schild im Wappen. Nach dem Ableben
derer von Schmoll kam das hiesige Schlossgut an Ulrich oder
Utz von Knöringen, der von 1490 bis 1525 Amtmann in Stauf
war und seinen Sohn, Hanns von Knöringen, zum Nachfolger
in seinem Amt, wie in seinen Besitzungen hatte. Er ist 1537
zu Ansbach gestorben und eine Gedenktafel in der Kirche
zu Heilbronn zeigt an, dass er daselbst begraben liegt.
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1539, am Dienstag nach Cantate1
verkauften die Vormünder
der Knöringen’schen Relikten das Schloss und Schlossgut an
die Markgrafen Georg und Albrecht von Brandenburg um 3187
Gulden 2 Ort. Diese Vormünder waren Hanns Wolf von Knöringen,
der als Amtmann zu Wassertrüdingen gestorben ist, sodann
Christoph von Knöringen, sein Gevatter, Balthasar von Rechberg,
Amtmann in Gunzenhausen, und Hanns Christoph von Eyb zu
Sommersdorf als nächste Freunde und Anverwandte der Kinder,
welche Hanns von Knöringen zurückgelassen hatte. Das Schloß
hatte damals folgende Güter: zwei hier, eins zu Stayl (Steindl), eins
zu Landersdorf, eins zu Alfershausen, zwei zu Thalmässing; ferner
Zinsen von Äckern und Wiesen zu Thalmässing, Alfershausen,
Patersholz, Eysölden und den vierten Teil Zehnten zu Reckenhofen.
Das Geschlecht der Knöringen blühte übrigens noch lange fort;
denn 1552 finden wir Hanns von Knöringen als Amtmann in
Hohentrüdingen und 1757 einen von Knöringen als bambergischen
Hauptmann. (S. Dr. Hübsch Chronik von Forchheim p. 73.)
Nachdem das hiesige Schloss von 1539 bis 1618 im Besitz der
Markgrafen gewesen war, verkaufte der Markgraf Joachim Ernst
dasselbe am 18. Oktober genannten Jahres um 300 Gulden an
seinen Amtmann Ernst Karl von Birkholz zu Stauf, welcher von
dieser Kaufsumme von 1619 an jedes Jahr an Weihnachten 50
Gulden zu bezahlen, außerdem jährlich, 5 Goldgulden und bei
Besitzveränderungen 20 Gulden an das Kastenamt zu entrichten
hatte. Zu dem Schloss gehörten damals nur noch 6 Tagwerk Äcker,
die Vogtei darauf, der daran liegende Stadel, drei Plätze, der eine
beim Wohnhaus, die andern hinter und vor dem Stadel, nebst
der Gemeindegerechtigkeit, Rind- und Schafvieh zu halten.
Bei diesem Verkaufe hatte sich der Markgraf ausdrücklich
ausbedungen, dass der Amtmann von Birkholz weder das Schloss,
noch seine Zugehörungen an einen Nürnberger ohne markgräfliche
Bewilligung verkaufen dürfe. Nachdem der Amtmann von Birkholz
gestorben war, verkaufte seine Witwe das Schloss an den Obervogt
Christoph Sebastian von Jaxtheim in Ansbach im Jahre 1632,
1 Cantate ist der 4. Sonntag nach Ostern
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welcher es auch bezogen zu haben scheint; denn sein Sohn Jobst
Wilhelm von Jaxtheim, der von 1654 – 1672 Amtmann in Stauf
war, ist hier geboren. Der Sohn des Letzteren, Hans von Jaxtheim,
vertauschte das Schloss im Jahre 1685 an Hans Haidt und die
Landesherrschaft erteilte demselben die Taferngerechtigkeit1
dazu,
welche vorher auf einem andern Hause (dem des Michael Nießler)
gewesen war. Es hatte in jener Zeit jährlich 5 Gulden Schutzgeld
zu bezahlen und war im Übrigen steuerfrei. Der nachfolgende
Besitzer Hans Hanger verkauft gegen Ende des vorigen Jahrhunderts
(um 1750) das ganze Schlossgut an den Bauern Georg Thomas
Emmerling, dessen Enkel Stephan es noch heute besitzt, und
im Oktober 1649 übernommen hat. Gegenwärtig wird noch
auf dem Schloss die Gast- und Schankwirtschaft betrieben.
1 Die Taferngerechtigkeit war als Rechtsanspruch an Grund und Boden
und nicht an eine Person gebunden. Sie berechtigte dazu, das eigene Bier zu
brauen, Gäste zu beherbergen, Speisen zu verabreichen und Bier ausschenken.