Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schloss Eysölden für Veranstaltungen jeglicher Art

„Damit wir uns alle gut verstehen.“

Klarheit schafft Vertrauen durch faire Regeln damit wir uns alle gut verstehen.“
Sie befinden sich in historischen Räumen. Es ist uns wichtig in diesen mit Respekt & Achtsamkeit umzugehen.

1. Allgemeines

1.1 Vertragsgegenstand

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-und Veranstaltungsräumen des Schlosses zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachen weiteren Leistungen des Schlosses.

Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Es gilt das Schriftlichkeitsgebot, daher habe sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen, mündliche Nebenabredungen bestehen nicht.

1.2 Preisgestaltung

Grundsätzlich gelten die im Detailgespräch vereinbarten Preise. Bei Änderungen ist es dem Schloß Eysölden jedoch möglich die Preise von Speisen, Getränken oder Materialien an die aktuell geltenden Einkaufpreise anzupassen. Die Endpreise können um maximal 10 % erhöht werden. Für etwaige Stornokosten gelten als Grundlage gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preislisten.

1.3 Leistungen des Schloss Eysölden
Ergeben sich aus dem erteilten Auftrag. Die vereinbarten in Verträgen festgehalten. Es ist uns ein Anliegen Ihr Fest individuell und professionell mit Ihnen zu planen.

Folgende Zeiten räumen wir dafür ein:

Bei Hochzeiten:

  • 1 h Besichtigung
  • 2 h Detailgespräch
  • 1 h Feinabstimmung
  • 1 h für Rückfragen per e-mail oder telefonisch

Bei Festen:

  • ½ h Besichtigung
  • 1 h Detailgespräch
  • ½ h Feinabstimmung
  • ½ h für Rückfragen per e-mail oder telefonisch

Wenn Sie darüber hinaus unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wird ein Mehraufwand 65€ pro Std. berechnet. Änderungen bzw. Rückritt, aus dem bereits erteilten Auftrag sind dem Auftraggeber unverzüglich mit zu teilen.

1.4 Pflichten des Auftraggebers
Nach dem Detailgespräch erhalten Sie vom Schloss Eysölden einen Festvertrag, dieser ist binnen 1 Woche unterschrieben zurück zu senden. Wir möchten für Sie alles perfekt vorbereiten und bereitstellen, den Nachhaltigkeitsgedanken leben. Dazu gehört ebenfalls unser Wareneinkauf, welcher je nach Buchung angepasst wird. Berechnungsgrundlage für die gebuchte Verpflegung ist die Teilnehmeranzahl, die uns 14 Tage vor Veranstaltung bekannt ist. Änderungen bzw. Rückritt sind aus dem bereits erteilten Auftrag sind unverzüglich mitzuteilen.

1.5 Ruhezeiten
Lautstarke Veranstaltungen sind in unseren Räumen nur nach Vereinbarung möglich. Das gleiche gilt bei Veranstaltungen außerhalb vom Schloss (Wald, Dorf, Schlosshof).

1.6 Parken
Das Parken ist am Marktplatz und vor dem Schloss möglich, bitte respektieren Sie unsere Nachbarn, parken Sie nicht
vor Toren oder Einfahrten und fahren Sie im Schritttempo um das Schloss, da auch manchmal in und ums Schloss Kinder spielen.

1.7 Umgangsformen
Wir pflegen & respektieren unsere Dorfgemeinschaft sehr und möchten diese
schöne Beziehung auch weiter halten. Im Einklang mit der Natur & unseren Mitmenschen in friedvollem SEIN ist ein
hoher WERT den wir leben.

1.8 Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen
Das Schloss Eysölden verpflichtet sich über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Geschäftskunden Dritten gegenüber
während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

2. Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise sind Endpreise inkl. Mehrwertsteuer. Die Mehrwehrsteuer. wird in der Rechnung
ausgewiesen. Die Zahlung ist soweit nicht anders angegeben sofort nach Rechnungserhalt fällig.
Berechnungsgrundlage für die gebuchte Verpflegung ist die Teilnehmeranzahl die uns bis 14 Tage vor Veranstaltung
bekannt ist.

2.1 Anzahlung

Für Feiern in der Wirtstube jeglicher Art berechnen wir eine Anzahlung in Höhe von 500€. Diese wird nach dem
Detailgespräch und der abschließenden Unterschrift des Festvertrages fällig. Für Hochzeitsfeiern gelten gesonderte
Anzahlungsbedingungen:

Bei Buchung im Hochzeitsjahr:
Bei Zusage eines Termines werden sofort 2000€ Anzahlung fällig.

Bei Buchung im Vorjahr:
Rechnugsstellung nach „JA zum Schloss“
– 1000€ nach Zusage
– 1000 € im Hochzeitsjahr Januar

2.2 Stornobedingungen für Veranstaltungen
Wir wollen vermeiden, dass unsere wertvollen Wochenendtermine kurzfristig storniert werden.
Diesbezüglich sind die Stornobedingunen folgende:
Als Grundlage gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preislisten.

Grundsätzlich stellen wir bei einer Stornierung immer 130€ Aufwandsentschädigung in Rechnung

Stornokosten von Raummieten
Es gelten soweit nichts anderes Vereinbart die zur Buchung geltenden Preise:

  • 6 Monate vor Veranstaltung : 30 % der Raummiete
  • 5 Monate 40% der Raummiete
  • 4 Monate 50% der Raummiete
  • 3 Monate 60% der Raummiete
  • 2 Monate 70% der Raummiete
  • 1 Monat 80% der Raummiete
  • 14 Tage vorher 100 % der Raummiete

Stornokosten von Speisen
Berechnungsgrundlage für die gebuchte Verpflegung ist die Teilnehmeranzahl die uns bis 14 Tage vor Veranstaltung
bekannt ist. Bei Stornierungen im Nachgang werden 80% des Menüpreises in Rechnung gestellt.
Stand 26.02.2025
Schloss Eysölden | Eysölden G7 | 91177 Thalmässing | Telefon 09173 537info@schloss-eysoelden.de | www.schlosseysoelden.deFacebook: /Schloßschänke Eysölden | Instagram: @schloss_eysoelden 3

Servicekosten
Sollte Ihre Feier an einem Tag statt finden an dem wir nicht regulär geöffnet haben erlauben wir uns 35€ pro
Servicekraft und Stunde in Rechnung zu stellen. Bei Hochzeiten ist dies bereist in der Dienstleistungspauschale
einberechnet.

2.3 Absagen aufgrund höherer Gewalt
Absagen aufgrund höherer Gewalt
Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Maßnahme der Regierung abgesagt werden
(Naturkatastrophen, Unwetter, Pandemie, Epidemie) entfallen die Stornogebühren und der Gast erhält etwaig
geleistete Anzahlungen zurück.

Wird die Veranstaltung aus den genannten Gründen nur verschoben und findet zu einem anderen Zeitpunkt statt,
bleibt der Vertrag/Buchung bestehen und wird automatisch auf den neuen Termin gesetzt. Der neue Termin muss
mindestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bekannt gegeben werden. Wird der neuen Termin aus anderen
Gründen abgesagt gelten die regulären Stornogebühren siehe Rücktritt vom Vertrag durch den Gast.

Schadenersatzansprüche sind für beide Vertragsparten ausgeschlossen.

3. Verlust und Schäden

Das Schloss Eysölden übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung/Verlust durch Höhere Gewalt. Das Schloss Eysölden übernimmt keine Haftung für während der Veranstaltung, der Auf- und Abbauzeiten oder An- und Abtransportes aufgetretenen Schäden, komme Verluste. Das Schloß übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung vom Gast/Gastreferenten eingebrachter Produkte bzw. Sachgegenstände. Beim Betreten des Schlosses haftet der jeweilige Gastgeber für seine Gäste. Für Schäden am Schloss und dem Inventar haftet ebenfalls der Gastgeber.

4. Zusätzliche Reinigungsgebühr

Fallen erhöhte Reinigungskosten aufgrund von Konfettibomben o. Ä an stellen wir diese mit 35€ pro Std. in Rechnung.

5. Übernachten im Schloss Eysölden

4.1 Stornobedingungen für Übernachtungen

Bis zu 7 Tage vor der Anreise können Sie kostenlos stornieren. Bei einer Stornierung in den 7 Tagen vor der Anreise zahlen Sie 80% des Gesamtpreises. Bei einer Nichtanreise zahlen Sie ebenfalls den Stornopreis.

4.2 Check in von Gruppen

Um einen reibungslosen Check in der Übernachtungsgäste zu gewährleisten sind die Besucher 14 Tage vorher in Form einer Namensliste bekanntzugeben- somit können wir für guten und klaren CHECK-IN gewährleisten.